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zur Leistung

Statistiken im Baugewerbe; Übermittlung von Daten

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

Das betrifft:

  • Baubetriebe des Bauhauptgewerbes sowie Baubetriebe anderer Unternehmen – jeweils ohne ausbaugewerbliche Betriebe und Bauträger
  • Unternehmen des Baugewerbes

Je Betriebs- oder Unternehmensart sind unterschiedliche Auskünfte nötig. Zudem fragt das StBA bestimmte Daten in unterschiedlichen Zeiträumen ab, etwa monatlich, jährlich oder mit Abstand mehrerer Jahre. Unter anderem müssen Sie gegebenenfalls folgende Daten zu Ihrem Betrieb oder Unternehmen übermitteln:

  • die tätigen Personen
  • die Arbeitsstunden
  • die Lohn- und Gehaltssummen
  • den Umsatz
  • die Investitionen
  • den Material- und Wareneingang

Synonyme: Auskunftspflicht, Baubetriebe, Baugewerbe, Bauunternehmen, Bundesstatistik, Datenübermittlung, Erhebungsportal, IDEV

Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Erhebungsportal bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie die für den Meldevorgang erforderlichen Informationen.

Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Fristen:

Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch. 
    • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage
     

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AuskunftspflichtBaubetriebeBaugewerbeBauunternehmenBundesstatistikDatenübermittlungErhebungsportalIDEV

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