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Mit dem "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung" vom 1. August 2013 wurde das Bundesstatistikgesetz (BStatG) geändert. § 11a BstatG verpflichtet die öffentliche Verwaltung seitdem dazu, Statistikdaten mittels elektronischer Meldeverfahren zu erheben. Unternehmen und Betriebe sind künftig aufgefordert, ihre Angaben über die vom Bayerischen Landesamt für Statistik bereitgestellten, elektronischen Meldeverfahren zu übermitteln.
Die Erhebung und Aufbereitung von Statistiken sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse in einem integrierten Prozess unter Nutzung aller informationstechnischen und organisatorischen Möglichkeiten kann zur Entlastung der Auskunftspflichtigen wie auch der amtlichen Statistik beitragen. Im Idealfall werden die Daten bereits in digitalisierter Form geliefert und medienbruchfrei, also durchgehend elektronisch, weiterverarbeitet.
Das Bayerische Landesamt für Statistik bietet deshalb mit modernen Online-Erhebungsverfahren eine zusätzliche, kostengünstige und sichere Möglichkeit, sich über das Medium Internet an der Datenerhebung zu beteiligen. Es bietet drei unterschiedliche Onlinemeldemöglichkeiten für Sie als Auskunftspflichtigen an: IDEV, eSTATISTIK.core und die Datenübermittlung der amtlichen Schuldaten.
Synonyme: https://idev.bayern.de, idev Bayern online Meldung durchführen
Lebenslagen: Berichts- und Bilanzierungspflichten, Statistische Erhebungen und Meldepflichten
Autor: Super-Admin
Mit dem Online-Meldeverfahren IDEV (Internet-Datenerhebung im Verbund) steht Ihnen ein Verfahren zur Verfügung mit dem Sie Ihre Daten sicher übertragen können. Für die Meldung benötigen Sie sowohl eine Benutzerkennung als auch ein Passwort. Beides wird Ihnen als Auskunftspflichtigem schriftlich vom Bayerischen Landesamt für Statistik mitgeteilt. Im Schreiben ist auch die konkrete Statistik benannt für die Sie zur Auskunft verpflichtet sind.
eSTATISTIK.core ist ein Online-Meldeverfahren, bei dem die Daten automatisiert aus dem jeweiligen Softwaresystem gewonnen werden. Damit sind keine manuellen Eingaben mehr erforderlich. Vor Übermittlung der Daten können diese normalerweise am Bildschirm daraufhin überprüft werden, ob sie vollständig und richtig sind. Die Daten werden dann über eine sichere Internetverbindung an den zentralen Dateneingang der amtlichen Statistik übermittelt und von dort an das jeweils zuständige Statistische Amt weitergeleitet.
Im Bereich der amtlichen Schuldaten läuft die Online-Meldung durch eine separate gesicherte Datenübertragung. Hierbei werden Schulstatistik-Daten zum Schul-, Klassen- und Schülerteil übermittelt.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/statistik-online-datenerhebung-ueber-das-internet/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:47:48
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