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zur Leistung
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Bei medizinischen Vorsorgeleistungen gilt der Grundsatz: ambulant vor stationär. Wenn jedoch eine ambulante Vorsorgeleistung in einem staatlich anerkannten Kurort nicht ausreicht, weil zum Beispiel
muss Ihre Krankenkasse Ihnen auf Antrag eine stationäre Vorsorgeleistung bewilligen. Diese schließt neben der Behandlung auch Unterkunft und Verpflegung in der Kurklinik ein.
Medizinische Notwendigkeit
Eine stationäre Vorsorgeleistung kann Ihnen Ihre Krankenkasse nur dann bewilligen, wenn Sie zuvor an Ihrem Wohnort alle ambulanten Therapieangebote ausgeschöpft haben. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt muss im Antrag die Notwendigkeit der Vorsorgeleistung gegenüber Ihrer Krankenkasse begründen.
Als medizinisch notwendig kann eine Kur gelten, wenn
Dauer
Stationäre Vorsorgeleistungen sollen für längstens 3 Wochen erbracht werden – es sei denn, eine Verlängerung der Leistung ist aus medizinischen Gründen dringend erforderlich.
In Einzelfällen sind auch Kuraufenthalte im Ausland möglich, informieren Sie sich hierfür bei Ihrer Krankenkasse.
Synonyme: Gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Krankenkasse, Kur, Kurantrag, Kuraufenthalt, Kurklinik, Stationäre Kur, Stationäre Vorsorge, Vorsorgeleistung
Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung
Autor: Super-Admin
Sie können medizinische Vorsorgeleistungen online beantragen.
Damit Ihre Krankenkasse den Antrag bewilligt, muss Ihre letzte stationäre Kur in der Regel mindestens 4 Jahre zurückliegen.
Bei dringender medizinischer Notwendigkeit ist auch ein kürzerer Zeitabstand möglich.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/stationaere-vorsorgeleistungen-fuer-gesetzlich-krankenversicherte-beantragung/ zuletzt geändert: 26.10.2024 00:46:08
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