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Die städtebauliche Erneuerung dient dazu, Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln. Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit.
Handlungsschwerpunkte der Städtebauförderung sind:
Gegenstand der Förderung sind städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen wie Sanierungs-, Entwicklungs-, Stadtumbau- oder Soziale-Stadt-Maßnahmen im Sinne des BauGB in einem von der Gemeinde festgelegten Erneuerungsgebiet als Einheit (Gesamtmaßnahme).
Die Festsetzung förderfähiger Gesamtausgaben orientiert sich an den in den Städtebauförderungsrichtlinien enthaltenen Fördervoraussetzungen und -bestimmungen, wie zum Beispiel
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Im Regelfall Anteils- oder Festbetragsfinanzierung
Synonyme: Barrierefreiheit, Denkmalschutz, Entwicklungsmaßnahmen, Erneuerung, Grün in der Stadt, Innenstädte, Innenstadtmanagement, ISEK, Klima, Konversion, Mobilisierung von Bauland, Modernisierung von Gebäuden, Ordnungsmaßnahme, Ortsmitten, Planung, Quartier, Rahmenplan, Sanierung, Sanierungsmaßnahmen, Siedlungsentwicklung, Soziale Stadt, Städtebauförderung, Städtebauförderungsprogramm, Umnutzung von Brachflächen, Vorbereitende Untersuchung
Lebenslagen: Bauen, Bauplanung, Förderprogramme, Förderungen nach Förderbereichen
Autor: Super-Admin
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