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Informationen

zur Leistung

Städtebau; Beantragung einer Förderung für Erneuerungsmaßnahmen

Zweck

Die städtebauliche Erneuerung dient dazu, Stadt- und Ortsteile in ihrer Funktion, Struktur und Gestalt zu erhalten, zu erneuern und weiterzuentwickeln. Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit.

Handlungsschwerpunkte der Städtebauförderung sind:

  • die nachhaltige Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Klima- und des Denkmalschutzes, der Ausstattung mit grüner und blauer Infrastruktur, sowie der Gestaltung einer barrierefreien Gemeinde.
  • die Wiedernutzung von Flächen, insbesondere der in zentralen Bereichen brachliegenden Gewerbe-, Militär- oder Bahnflächen zur Einrichtung von Wohn- und Arbeitsstätten, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen unter Berücksichtigung ihrer funktional sinnvollen Zuordnung (Nutzungsmischung) und die Beseitigung von Leerständen zugunsten der Schaffung von dauerhaftem Wohnraum.
  • städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände.
  • Nutzung von überörtlicher Zusammenarbeit und von Netzwerken zur Stärkung der Zentren aller Stufen im ländlichen Raum.

Gegenstand

Gegenstand der Förderung sind städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen wie Sanierungs-, Entwicklungs-, Stadtumbau- oder Soziale-Stadt-Maßnahmen im Sinne des BauGB in einem von der Gemeinde festgelegten Erneuerungsgebiet als Einheit (Gesamtmaßnahme).

Zuwendungsfähige Kosten

Die Festsetzung förderfähiger Gesamtausgaben orientiert sich an den in den Städtebauförderungsrichtlinien enthaltenen Fördervoraussetzungen und -bestimmungen, wie zum Beispiel

  • Sanierungsvorbereitung,
  • Ordnungsmaßnahmen (Grundstücksfreilegungen, Herstellung/Änderung von Erschließungsanlagen etc.),
  • Baumaßnahmen (Modernisierung und Instandsetzung),
  • Gemeinbedarfseinrichtungen (soweit diese der städtebaulichen Erneuerung dienen),
  • Kommunale Förderprogramme und Fonds (Quartiersfonds).

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Im Regelfall Anteils- oder Festbetragsfinanzierung

Synonyme: Barrierefreiheit, Denkmalschutz, Entwicklungsmaßnahmen, Erneuerung, Grün in der Stadt, Innenstädte, Innenstadtmanagement, ISEK, Klima, Konversion, Mobilisierung von Bauland, Modernisierung von Gebäuden, Ordnungsmaßnahme, Ortsmitten, Planung, Quartier, Rahmenplan, Sanierung, Sanierungsmaßnahmen, Siedlungsentwicklung, Soziale Stadt, Städtebauförderung, Städtebauförderungsprogramm, Umnutzung von Brachflächen, Vorbereitende Untersuchung

Lebenslagen: Bauen, Bauplanung, Förderprogramme, Förderungen nach Förderbereichen

Autor: Super-Admin

Formulare:

Online Verfahren:

Fristen:

Keine

Rechtsbehelf:

Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie innerhalb von [Zeitdauer] Klage erheben. Das zuständige Gericht, bei dem Sie Klage einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BarrierefreiheitDenkmalschutzEntwicklungsmaßnahmenErneuerungGrün in der StadtInnenstädteInnenstadtmanagementISEKKlimaKonversionMobilisierung von BaulandModernisierung von GebäudenOrdnungsmaßnahmeOrtsmittenPlanungQuartierRahmenplanSanierungSanierungsmaßnahmenSiedlungsentwicklungSoziale StadtStädtebauförderungStädtebauförderungsprogrammUmnutzung von BrachflächenVorbereitende Untersuchung

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