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zur Leistung

Stadtplanerliste; Beantragung der Eintragung

Die Berufsbezeichnung "Stadtplaner" bzw. "Stadtplanerin" darf in Bayern nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist.

Der gemeinsame Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in die Stadtplanerliste.

Synonyme:

Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Anmeldepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger), Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse

Autor: Super-Admin