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zur Leistung

Staatswappen; Beantragung der Genehmigung zur Führung

Das große und das kleine bayerischen Staatswappen dürfen Sie ohne Genehmigung zu künstlerischen, kunstgewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken verwenden. Die Wappen können auch für Unterrichtszwecke und im Rahmen der staatsbürgerlichen Bildung verwendet werden. Eine Genehmigung für andere Zwecke kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erteilt werden.

Über Anträge auf Genehmigung zur Führung des Wappens entscheidet die Regierung von Oberfranken. Die Anträge sind formlos zu stellen.

Synonyme: Landeswappen, Wappen

Lebenslagen: Allgemeines

Autor: Super-Admin

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

LandeswappenWappen