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Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Für die Überprüfung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit genügt den Behörden in Deutschland im Regelfall die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises. Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht, kann in Zweifelsfällen verbindlich festgestellt werden.

Auf entsprechenden Antrag hin erhalten Deutsche dabei einen Staatsangehörigkeitsausweis zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.

Ausländer erhalten auf Antrag eine Negativbescheinigung, mit der sie nachweisen können, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.

Synonyme: Negativbescheinigung, Staatsangehörigkeit bei Geburt, Staatsangehörigkeitsausweis

Lebenslagen: Urkunden

Autor: Super-Admin

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NegativbescheinigungStaatsangehörigkeit bei GeburtStaatsangehörigkeitsausweis