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Auch wenn Sie im Ausland leben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen.
Voraussetzung ist, dass Sie eng mit Deutschland verbunden sind, zum Beispiel:
Wenn Sie mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet oder verpartnert sind, muss der Auslandsaufenthalt von einem von Ihnen beiden im öffentlichen Interesse liegen.
Die Einbürgerung ist eine Ermessensentscheidung des Bundesverwaltungsamts (BVA). Das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf Einbürgerung haben.
Sofern Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde. Danach besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.
Für Ihren Antrag können Sie auch eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel einen Rechtsbeistand, benennen. Hierzu müssen Sie eine Vollmacht beifügen.
Synonyme: Auslandseinbürgerung, Bundesverwaltungsamt, BVA, Deutsche Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Einbürgerungsurkunde, Ermessenseinbürgerung, Paragraf 14, Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsgesetz, StAG
Lebenslagen: Einwanderung und Einbürgerung, Urkunden
Autor: Super-Admin
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/staatsangehoerigkeit-beantragung-als-auslaenderin-oder-auslaender-mit-gewoehnlichem-aufenthalt-im-ausland/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:47:32
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