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Explosionsgefährliche Stoffe haben ein breites Anwendungsspektrum und kommen beispielsweise im Steinbruch oder beim Tunnelbau zum Einsatz.
Die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des Sprengstoffgesetzes erfolgt im gewerblichen Bereich in der Regel durch die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen. Für gewerbliche Sprengungen in untertägigen Hohlraumbauten und in Betrieben, die der Bergaufsicht unterliegen, sind die Bergämter zuständig.
Die Anzeige einer Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen muss durch den Inhaber einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz erfolgen.
In der Anzeige sind anzugeben
Änderungen, die mit einer erhöhten Gefahr verbunden sind, müssen auch mitgeteilt werden. Fristverkürzungen müssen beantragt werden.
Synonyme: Detonation, Explosion, Explosivstoffe, Sprengen, Zündmittel
Lebenslagen: Arbeitsschutz, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Unfallprävention
Autor: Super-Admin
Sie können die Anzeige für das Sprengen mit explosionsgefährlichen Stoffen online einreichen.
Die Anzeige muss mindestens 4 Wochen vor dem Beginn der Sprengungen eingehen, wenn mehrere gleichartige Sprengungen innerhalb einer Betriebsstätte oder zur Durchführung eines Vorhabens vorgenommen werden sollen.
Vor jeder sonstigen Sprengung gilt mindestens 1 Woche.
Ausnahmen von der Anzeigefrist sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ist die Anzeigefrist nicht eingehalten, muss eine Fristverkürzung beantragt werden. Dieser Antrag muss eine nachvollziehbare Begründung enthalten und möglichst frühzeitig beim Amt eingehen, damit dem Amt ausreichend Zeit bleibt, den Antrag zu bearbeiten. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Fristverkürzung besteht nicht.
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