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Durch die Gewährung von Investitionszuwendungen sollen die Sportvereine in die Lage versetzt werden, eigene Sportstätten zu errichten und zu erhalten, die sie für den unmittelbaren Sportbetrieb ihrer Mitglieder benötigen.
Es werden Neubauten, Umbauten und Erweiterungen von Sportstätten der Vereine, gegebenenfalls auch der Erwerb eines Objektes sowie Generalsinstandsetzungen gefördert. Voraussetzung ist, dass die Einrichtung für den unmittelbaren Sportbetrieb der Vereinsmitglieder benötigt wir.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die Mitglied bei einem anerkannten Dachverband sind.
Die Zuwendungen werden als projektbezogene Zuschüsse im Wege der Festbetragsfinanzierung und als Darlehen gewährt.
Der Fördersatz beträgt bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, davon bis zu 20 Prozent als Zuschuss und bis zu 10 Prozent als zinsvergünstigtes Darlehen. Anträge mit zuwendungsfähigen Kosten bis zu einer Höhe von 250.000 Euro (sogenannte Kleinanträge) können mit einem Zuschuss von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.
Synonyme:
Lebenslagen: Bildung und Kultur, Finanzielle und sonstige Hilfen, Preise, Auszeichnungen und Wettbewerbe, Sport, Sport und Freizeit
Autor: Super-Admin
vom 5. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 714)
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