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zur Leistung

Sport- und Schützenverein; Beantragung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses

Der allgemeine Energiepreiszuschuss soll energiepreisbedingte Mehrkosten abfedern, die den Sport- und Schützenvereinen durch die Nutzung vereinseigener Sportstätten oder auch durch (in Folge gestiegener Energiepreise) erhöhte Nutzungsentgelte bei der Nutzung von Sportstätten Dritter entstehen. Insbesondere soll die Schließung von Sportanlagen aufgrund gestiegener Energiekosten verhindert werden.

Gefördert werden auch Mehrkosten, die den Vereinen beim Betrieb begleitender Infrastruktur entstehen (z. B. Vereinsgaststätten).

Die Höhe des Zuschusses entspricht dem Unterschiedsbetrag der im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2021 tatsächlich entstandenen Mehrkosten aufgrund der gestiegenen Energiepreise, maximal jedoch 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale des Förderjahres 2023.

Synonyme: Energiekosten, Energiekostenzuschuss, Energiepreiszuschuss, Härtefallhilfe

Lebenslagen: Vereine und Stiftungen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Der Antrag konnte bis zum 15.05.2023 gestellt werden. Verspätet eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

EnergiekostenEnergiekostenzuschussEnergiepreiszuschussHärtefallhilfe

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