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Die Vereinspauschale dient der finanziellen Unterstützung der Sport- und Schützenvereine bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation des Sportbetriebs.
Sie wird für ein Haushaltsjahr gewährt und kann entsprechend ihrer Zweckbestimmung für Ausgaben im personellen (zum Beispiel Beschäftigung von Trainern und Übungsleitern) und sachlichen Bereich (zum Beispiel Bewirtschaftung der notwendigen Räume und Flächen, Ausstattung mit Sport- oder Pflegegeräten) eingesetzt werden.
Die Höhe der Vereinspauschale bemisst sich nach den auf den jeweiligen Verein für das Förderjahr entfallenden Fördereinheiten. Der Wert einer Fördereinheit wird auf der Grundlage der im Förderjahr für die Gewährung der Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie der Gesamtzahl der für das Förderjahr beantragten berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten ermittelt.
Die Anzahl der Fördereinheiten je Verein bestimmt sich nach der Anzahl seiner Mitglieder sowie den Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die im Förderjahr eingesetzt werden sollen.
Die Mitglieder werden dabei wie folgt gewichtet:
Mitglieder mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zehnfach gewichtet werden.
Trainer- und Übungsleiterlizenzen sind berücksichtigungsfähig, wenn sie in der vom Staatsministerium jährlich veröffentlichten Liste enthalten sind und im Förderjahr im Verein eingesetzt werden sollen. Bei der Berechnung werden die Lizenzen entsprechend den sich aus der Lizenzliste ergebenden Punktwerten gewichtet. Die Anzahl der Lizenzen die je Verein geltend gemacht werden können ist begrenzt.
Synonyme: Förderung des Sportbetriebs, Förderung für den Sportbetrieb eines Vereins, Vereinspauschale
Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen
Autor: Super-Admin
Sie können einen Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale für Sport- und Schützenvereine online stellen.
Sie können für Ihren Verein Zuschüsse im Rahmen der Sportförderrichtlinien des Landkreises Starnberg beantragen.
vom 5. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 714)
Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/sport-und-schuetzenverein-beantragung-einer-foerderung-fuer-den-sportbetrieb/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:47:23
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