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zur Leistung

Soziotherapie; Informationen zur Kostenübernahme

Sie sind schwer psychisch krank und nicht in der Lage, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbstständig in Anspruch zu nehmen? Dann haben Sie als gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf Soziotherapie.

Die Soziotherapie umfasst lebenspraktische Anleitungen, die Sie in die Lage versetzen, ambulante ärztliche und psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es, Ihre Eigenverantwortung so zu stärken, dass Sie langfristig ohne soziotherapeutische Betreuung auskommen.

Die Soziotherapie kann verordnet werden, wenn dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder wenn diese geboten, aber nicht ausführbar ist.

Je Krankheitsfall haben Sie Anspruch auf 120 Stunden Soziotherapie innerhalb von drei Jahren. Die Krankenkassen schließen mit geeigneten Personen oder Einrichtungen Verträge über die Versorgung mit Soziotherapie.

Synonyme: Anleitung, Kassenleistung, Krankenkassenleistung, Motivation, Psychische Erkrankung, Psychische Störung, Vermeidung Krankenhausbehandlung

Lebenslagen: Finanzielle und sonstige Hilfen, Kranken- und Pflegeversicherung, Krankheiten und Heilung, Nachsorge und Rehabilitation

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Rechtsbehelf:

Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AnleitungKassenleistungKrankenkassenleistungMotivationPsychische ErkrankungPsychische StörungVermeidung Krankenhausbehandlung