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zur Leistung

Sozialversicherungsbeiträge; Beantragung der Erstattung bei Erhalt von Saison-Kurzarbeitergeld

Wenn Ihre Baufirma zum Beispiel aufgrund Schneefalls Bauarbeiten nicht durchführen kann, können Sie beantragen, dass Ihnen ergänzend zum Saison-Kurzarbeitergeld die Sozialversicherungsbeiträge für Ihre Beschäftigten erstattet werden. Dies betrifft die Sozialversicherungsbeiträge, die Sie als Arbeitgeber allein zu tragen haben.

Diese Leistung ist begrenzt auf Betriebe

  • des Baugewerbes,
  • des Gerüstbauerhandwerks,
  • des Dachdeckerhandwerks und
  • des Garten- und Landschaftsbaues.

Sie können die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge nur in der sogenannten Schlechtwetterzeit von Dezember bis März erhalten. Der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge liegen 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgeltes zu Grunde.

Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge können Sie nur für gewerblich versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragen. Das sind Angestellte, deren Arbeitsverhältnisse nach den Tarifverträgen in der Schlechtwetterzeit aus witterungsbedingten Gründen nicht gekündigt werden können. Für die Sozialversicherungsbeiträge für Angestellte und Poliere können Sie hingegen keine Erstattung bekommen.

Synonyme: Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Arbeitsamt, Arbeitsausfall, Baugewerbe, Bundesagentur für Arbeit, Dachdeckerhandwerk, Entgeltausfall, Erstattung, Erstattung Sozialversicherungsbeiträge, Garten- und Landschaftsbau, Gerüstbauerhandwerk, Kurzarbeit, Lohnersatzleistung, Saison-Kurzarbeitergeld, Schlechtwetterzeit, S-Kug, Sozialversicherung, Verdienstausfall, Witterung

Lebenslagen: Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

0 Meter Anfahrt, keine Wartezeit: Mit den digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit sparen Sie Zeit und können Ihren digitalen Besuch dann erledigen, wenn es Ihnen am besten passt. Oder kurz gesagt: Mehr Flexibilität und Komfort für Sie.

Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung online beantragen

KEA steht für „Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen“. Das Verfahren richtet sich an Betriebe sowie bevollmächtigte Dritte, die im Auftrag eines Betriebs Kurzarbeitergeld abrechnen und beantragen.

KEA – Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie müssen den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Kalendermonats stellen, für den Sie die Erstattung der Beiträge zur Sozialversicherung beantragen möchten.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Agentur für ArbeitArbeitsagenturArbeitsamtArbeitsausfallBaugewerbeBundesagentur für ArbeitDachdeckerhandwerkEntgeltausfallErstattungErstattung SozialversicherungsbeiträgeGarten- und LandschaftsbauGerüstbauerhandwerkKurzarbeitLohnersatzleistungSaison-KurzarbeitergeldSchlechtwetterzeitS-KugSozialversicherungVerdienstausfallWitterung

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!