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Wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind und ein Unternehmen in den folgenden Wirtschaftsbereichen haben, müssen Sie für alle Ihre Beschäftigten vor Beschäftigungsaufnahme eine Sofortmeldung machen:
Die Sofortmeldung muss spätestens am ersten Arbeitstag der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers vor Aufnahme der Beschäftigung erfolgen. Wenn Sie keine Sofortmeldung machen, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 25.000 EUR betragen. Wenn bei Schwarzarbeitskontrollen keine Sofortmeldung vorgelegt werden kann, gilt der Anfangsverdacht einer illegalen Beschäftigung.
Die Sofortmeldung müssen Sie für alle Ihre Beschäftigten abgeben, also zum Beispiel auch für Auszubildende und geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte.
Die Sofortmeldung ersetzt nicht die reguläre Anmeldung zur Sozialversicherung.
Ausnahmen von der Sofortmeldepflicht
Wenn Sie nur teilweise in den genannten Wirtschaftsbereichen tätig sind, ist für die Abgabe der Sofortmeldung
Wenn diese beiden Kriterien widersprüchlich sind, dann ist der Zweck des Betriebs entscheidend.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Sofortmeldung abgeben müssen, dann können Sie bei der Einzugsstelle nachfragen. Für versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ist das die zuständige Krankenkasse und bei geringfügig Beschäftigten die Minijob-Zentrale.
Synonyme: Anmelden, Anmeldung, Arbeit anmelden, Arbeitnehmer anmelden, Arbeitnehmerin anmelden, Baugewerbe, Beschäftigung anmelden, Beschäftigungsbeginn, Fleischwirtschaft, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Gebäudereinigungsgewerbe, Illegale Beschäftigung, Krankenversicherung, Logistikgewerbe, Meldung, Messebau, Personenbeförderungsgewerbe, Pflegeversicherung, Prostitutionsgewerbe, Rentenversicherung, Schaustellergewerbe, Schwarzarbeit, Sofortmeldung, Sozialversicherung anmelden, Speditionsgewerbe, SV-Meldeportal, SV-Meldeportal für Arbeitgeber, Transportgewerbe, Unternehmen der Forstwirtschaft, Wach- und Sicherheitsgewerbe
Lebenslagen: An- und Abmeldung von Beschäftigten, Einstellung von Personal, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten, Versicherungen für Mitarbeiter
Autor: Super-Admin
Auf dem SV-Meldeportal können Sie Sozialversicherungsmeldungen jeglicher Art abgeben. Verwalten Sie auch die Daten Ihrer Firma und Mitarbeitenden sowie deren Stammdaten online.
Sie müssen die Sofortmeldung spätestens bei Beschäftigungsaufnahme abgeben.
Keine
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/sozialversicherung-sofortmeldung-eines-arbeitnehmers/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:47:06
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