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zur Leistung

Sozialversicherung; Abmeldung eines Arbeitsnehmers

Wenn das Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und Mitarbeitenden endet, müssen Sie diese Beschäftigten bei der Sozialversicherung abmelden.

Das Abmeldeverfahren ist mit Ausnahme von Minijobs in Privathaushalten für alle Beschäftigten gleich. Für Minijobs in Privathaushalten müssen Sie das Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale nutzen.

Abmeldungen bei der Sozialversicherung müssen Sie elektronisch abgeben. Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, übermitteln Sie die Meldungen mit diesem Programm. Das erfolgt automatisiert. Alternativ können Sie eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe verwenden, um die Daten an die Sozialversicherung zu übermitteln, zum Beispiel das SV-Meldeportal.

Bei der Abmeldung geben Sie auch das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für den Meldezeitraum an.

Synonyme: Abmeldung, Arbeitgebermeldeverfahren, Arbeitgeberpflichten, Arbeitnehmer abmelden, Arbeitnehmerin abmelden, Aushilfe abmelden, Beschäftigung abmelden, geringfügige Beschäftigung abmelden, Melde- und Beitragsnachweisverfahren, Minijob abmelden, Sozialversicherung abmelden, SV-Meldeportal, SV-Meldeportal für Arbeitgeber

Lebenslagen: An- und Abmeldung von Beschäftigten, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen der Beschäftigten, Versicherungen für Mitarbeiter

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

AbmeldungArbeitgebermeldeverfahrenArbeitgeberpflichtenArbeitnehmer abmeldenArbeitnehmerin abmeldenAushilfe abmeldenBeschäftigung abmeldengeringfügige Beschäftigung abmeldenMelde- und BeitragsnachweisverfahrenMinijob abmeldenSozialversicherung abmeldenSV-MeldeportalSV-Meldeportal für Arbeitgeber