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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Genehmigung für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern

Die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen ist abgesehen von einigen wenigen gesetzlichen Ausnahmen genehmigungspflichtig.

Unter der Voraussetzung, dass die Arbeiten nicht werktags durchgeführt werden können, ist eine Genehmigung der Sonn- oder Feiertagsarbeit u. a. gesetzlich vorgesehen für Ausnahmen nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 a), b), c) Arbeitszeitgesetz (ArbZG):

  • zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens in einem Betrieb, wenn besondere Verhältnisse dies erfordern
  • für die Durchführung von Haus- und Ordermessen für gewerbliche Wiederverkäufer
  • für die gesetzlich vorgeschriebene Inventur an einem Sonntag im Jahr, sofern diese nicht an einem Wochentag erfolgen kann.

Synonyme: Feiertagsarbeit, Feiertagsbeschäftigung, Sonntagsarbeit, Sonntagsbeschäftigung

Lebenslagen: Arbeitsschutz

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem zuständigen Bergamt den Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen online übermitteln.
Sie können das Formular Schritt für Schritt online ausfüllen und am Ende online einreichen. Der Formularassistent bietet Ihnen Hilfetexte zur Erläuterung der einzelnen Formularfelder. Ihre Angaben werden online auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft. Sie erhalten eine Bestätigung und ein ausgefülltes PDF-Formular für Ihre Unterlagen. Sie können Ihre Formulardaten abspeichern und als Vorlage für zukünftige Anzeigen hochladen. Damit ersparen Sie sich das erneute Ausfüllen von unveränderten Formularfeldern, wie z. B. die Angaben zu Ihrer Firma.

Online-Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn dieser bis spätestens 12:00 Uhr des vorletzten, dem betreffenden Sonn- und Feiertag vorausgehenden Öffnungstages des Gewerbeaufsichtsamtes bzw. Bergamtes dort eingegangen ist.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtlichen Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

FeiertagsarbeitFeiertagsbeschäftigungSonntagsarbeitSonntagsbeschäftigung

Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!