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Unternehmen, die über einen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Status der sicheren Lieferkette verfügen, müssen sicherstellen, dass das Sicherheitsprogramm für die Betriebsstandorte während des jeweiligen Zulassungszeitraumes immer aktuell ist.
Das Sicherheitsprogramm muss daher fortlaufend aktualisiert und dem Luftfahrt-Bundesamt zur Zulassung der Änderung vorgelegt werden.
Änderungen am Sicherheitsprogramm betreffen beispielsweise:
Hinweis: Sie müssen Ihrem Antrag auf wiederholende Zulassung ebenfalls ein aktuelles Sicherheitsprogramm beifügen. Rückgabe eines vorhandenen Status:
Wenn Sie den Status für einen Betriebsstandort nicht mehr benötigen, weil beispielsweise die Tätigkeit dort eingestellt wurde oder die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr eingehalten werden können, müssen Sie den Status zurückgeben.
Unter Umständen werden Ihre Änderungen im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle überprüft. Grundlage für eine Genehmigung der Änderung oder wiederholten Zulassung (Verlängerung) ist ein, den aktuellen Gegebenheiten entsprechendes, Sicherheitsprogramm. Abhängig von der Art der mitgeteilten Änderung erhalten Sie einen Bescheid.
Synonyme: Bekannter Versender, Bordvorrat, bV, LBA, Luftfahrt, Luftfahrt-Bundesamt, Luftfracht, regB, regL, Reglementierter Beauftragter, Reglementierter Lieferant, Sichere Lieferkette, Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitsbeauftragter, Sicherheitsprogramm, Status, Transporteur
Lebenslagen: Terrorabwehr
Autor: Super-Admin
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/sichere-lieferkette-beantragung-einer-aenderung-verlaengerung-oder-rueckgabe-des-status/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:46:48
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