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Informationen

zur Leistung

Seilbahn; Beantragung einer Förderung

Zweck

Die Förderung soll einen Anreiz für Investitionen in technische Standards, Komfort und die Qualität von Seilbahnen bieten und so die nachhaltige Sicherung des Bestands der bayerischen Seilbahnanlagen gewährleisten.

Gegenstand

Gefördert werden gewerbliche Investitionen in die technische Erneuerung und die Modernisierung von bereits bestehenden Seilbahnen einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen in kleinen Skigebieten. Soweit zusätzliche, in unmittelbarem Zusammenhang stehende Leistungen angeboten werden, die für den Skisport bzw. die Sommernutzung ebenso wichtig sind, werden diese Investitionen ebenfalls gefördert.

Zuwendungsempfänger

Die Zuwendungen werden gewerblichen und kommunalen Unternehmen gewährt.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des aktivierten Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern.

Art und Höhe

Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank auszureichenden Darlehens gewährt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 35 % für kleine, 25 % für mittlere Unternehmen und bis zu 35% bei ausschließlich kommunal getragenen Unternehmen.

Synonyme: Gewerbliche Wirtschaftsförderung, Regionalförderung, Seilbahnförderung

Lebenslagen: Bauplanung, Finanzielle Hilfen und Förderprogramme, Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Gewerbliche WirtschaftsförderungRegionalförderungSeilbahnförderung