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Informationen

zur Leistung

Schwerbehinderte Menschen; Beantragung von Leistungen durch Arbeitnehmer

Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige können Leistungen erhalten insbesondere

  • für technische Arbeitshilfen,
  • zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz,
  • zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen,
  • zur Übernahme von Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz,
  • für Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder
  • in besonderen Lebenslagen.

Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann schwerbehinderten Beschäftigten Leistungen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren. Die Leistungen können als Zuschuss bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten geleistet werden, bei Hilfen zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz auch als Darlehen. Die Höhe der Leistung häng von den Umständen des Einzelfalls ab.

Synonyme: Arbeitsplatzausstattung, Begleitende Hilfe, Behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen, Kfz-Hilfe, schwerbehinderte Menschen, Selbstständige Existenz

Lebenslagen: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

ArbeitsplatzausstattungBegleitende HilfeBehinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes für schwerbehinderte MenschenKfz-Hilfeschwerbehinderte MenschenSelbstständige Existenz