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Informationen

zur Leistung

Schulen besonderer Art; Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses

Für das Lehrpersonal an kommunalen Schulen besonderer Art, dessen Dienstherr eine kommunale Körperschaft (z. B. Gemeinde, Landkreis, Bezirk) ist, gewährt der Freistaat Bayern den kommunalen Schulträgern für Gymnasial- und Realschulklassen einen Zuschuss in Höhe von 61 v.H. des Lehrpersonalaufwands, für Mittelschulklassen in Höhe von 80 v.H.. Der danach insgesamt ermittelte Lehrpersonalzuschuss pro Schule besonderer Art wird in Höhe von 95 v.H. geleistet. Die Berechnung des Zuschusses richtet sich dabei nach den Maßgaben des Art. 57 i.V.m. Art. 17 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG). Die Bewilligung erfolgt für das jeweilige Haushaltsjahr.

Synonyme:

Lebenslagen: Bildung und Kultur, Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Da die Leistungen von Amts wegen ohne Antrag gewährt werden, sind keine Fristen einzuhalten.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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