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Informationen

zur Leistung

Schuldnerverzeichnis; Einsicht

Im sogenannten Schuldnerverzeichnis werden Personendaten von Schuldnern eingetragen,

  • die der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen sind,
  • die eine Vermögensauskunft abgegeben haben und sich aus dem Vermögensverzeichnis ergibt, dass eine Rückzahlung der Schulden nicht vollständig möglich ist,
  • die nach dem Inhalt des Vermögensverzeichnisses die Schulden vollständig zurückzahlen könnten, die Vollständige Rückzahlung aber nicht innerhalb eines Monats nachgewiesen haben,
  • deren Insolvenzeröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder
  • deren Restschuldbefreiung abgelehnt oder widerrufen wurde.

Sie können nur online über das Gemeinsame Vollstreckungsprotal der Länder Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nehmen, zum Beispiel:

  • für Zwecke der Zwangsvollstreckung
  • um gesetzliche Pflichten zur Prüfung der wirtschaftlichen Zuverlässigkeit zu erfüllen
  • um Voraussetzungen für die Gewährung von öffentlichen Leistungen zu prüfen
  • um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden, die daraus entstehen können, dass Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen
  • für Zwecke der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung
  • zur Auskunft über Sie selbst betreffende Eintragungen
  • für Zwecke der Dienstaufsicht über Justizbedienstete, die mit dem Schuldnerverzeichnis befasst sind.

Zuständig ist immer das Zentrale Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslands.

Synonyme: Abweisung mangels Masse, Gläubiger, Insolvenz, Insolvenzeröffnung, Restschuld, Schulden, Schuldner, Schuldnerdaten, Schuldnerverzeichnis, Strafverfolgung, Strafvollstreckung, Vermögensauskunft, Versagung der Restschuldbefreiung, Verzeichnis, Vollstreckung, Widerruf der Restschuldbefreiung, Zwangsvollstreckung

Lebenslagen: Verbraucherschutz

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder finden Sie das Schuldnerverzeichnis mit Personendaten von bestimmten Schuldnern.

Gemeinsames Vollstreckungsportal der Länder

Fristen:

Es gibt keine Frist.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Abweisung mangels MasseGläubigerInsolvenzInsolvenzeröffnungRestschuldSchuldenSchuldnerSchuldnerdatenSchuldnerverzeichnisStrafverfolgungStrafvollstreckungVermögensauskunftVersagung der RestschuldbefreiungVerzeichnisVollstreckungWiderruf der RestschuldbefreiungZwangsvollstreckung