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Informationen

zur Leistung

Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger

Während der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen, auf dem Weg von und zur Schule sowie während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen genießen Schülerinnen und Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen z. B. auf ehrenamtlich tätige Personen wie Elternbeiräte oder Schulwegdienste.

Träger der Unfallversicherung in Bayern sind die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) bzw. die Bayerische Landesunfallkasse (LUK).

Den Versicherungsträgern obliegen außer der finanziellen Abwicklung von Unfällen im Schulbereich auch Maßnahmen der Unfallprävention.

Bei Schulunfällen erstellt die Schulleiterin/der Schulleiter eine Unfallanzeige und übermittelt diese dem Unfallversicherungsträger. Sie/er wird hierbei von dem/der Sicherheitsbeauftragten unterstützt.

Synonyme:

Lebenslagen: Finanzielle Hilfen und sonstige Leistungen, Unfall

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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