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Informationen

zur Leistung

Schlichtungsverfahren zur Behindertengleichstellung; Beantragung

Barrierefreiheit bedeutet, dass Sie zum Beispiel bauliche Anlagen, Verkehrsmittel oder Systeme der Informationsverarbeitung nutzen können ohne größere Erschwernis und ohne fremde Hilfe. Wenn Sie in Ihrem täglichen Leben durch öffentliche Stellen des Bundes Beeinträchtigungen erfahren, weil die Barrierefreiheit nicht ausreichend ausgebaut ist, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz wenden.

Die Schlichtungsstelle vermittelt bei Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes.
Die Schlichtungsstelle ist unabhängig. Die schlichtenden Personen sind für eine unparteiische und faire Verfahrensführung verantwortlich. Die schlichtenden Personen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Synonyme: Barrierefrei, Barrierefreiheit, Behinderung, Gleichstellung, Menschen mit Behinderung, Schlichtung, Schlichtungsstelle, Schlichtungsverfahren

Lebenslagen: Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BarrierefreiBarrierefreiheitBehinderungGleichstellungMenschen mit BehinderungSchlichtungSchlichtungsstelleSchlichtungsverfahren