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zur Leistung

Schlepp- und Reklameflüge; Beantragung einer Erlaubnis

Die Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Luftraums für Schlepp- und Reklameflüge muss beim zuständigen Luftamt beantragt werden.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

1 Woche vor dem geplanten Schlepp- oder Reklameflug

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: