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Informationen

zur Leistung

Schengen-Visum; Beantragung

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, der im Anhang I der Visa-Verordnung der Europäischen Union (VO (EU) 2018/1806) aufgeführt ist, brauchen Sie für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum ein Visum. Im Bereich Rechtsgrundlagen finden Sie die Verordnung inklusive des Anhangs I.

Wenn Deutschland Ihr einziges Reiseziel oder Hauptreiseziel (im Schengen-Raum) ist, können Sie das Visum bei einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften und Konsulate) beantragen; dasselbe gilt, falls kein Hauptreiseziel besteht, sie aber über die deutschen Außengrenzen in den Schengen-Raum einzureisen beabsichtigen.

Bei welcher deutschen Auslandsvertretung Sie den Antrag einreichen müssen, richtet sich nach Ihrem Wohnort. In vielen Ländern kann der Antrag auch bei einem Dienstleister eingereicht werden. In Ländern, wo Deutschland keine Auslandsvertretung hat, kann es möglich sein, das Visum für die Reise nach Deutschland bei einem anderen Schengen-Partner zu beantragen.

Das Visum berechtigt grundsätzlich zu Aufenthalten von bis zu maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen, beispielsweise für Besuchsaufenthalte, geschäftliche und touristische Aufenthalte.

Abkommen der EU mit einzelnen Drittstaaten ermöglichen deren Staatsangehörigen eine erleichterte Antragstellung. Informationen hierzu finden Sie auf der Liste der Länder mit Visumerleichterung.

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates besitzen, der im Anhang II der Visa-Verordnung der Europäischen Union (VO (EU) 2018/1806) aufgeführt ist und Sie keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, brauchen Sie für die Einreise in den Schengen-Raum kein Visum.

Synonyme: Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen, Aufenthaltstitel, Besuchsvisum, Durchreise, Einreisegenehmigung, Flughafentransitvisum, Geschäftsvisum, Schengen-Raum, Touristenvisum, Transitvisum, Visa, Visum, Visumantrag

Lebenslagen: Dokumente und Visa, Einwanderung und Einbürgerung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Hier können Sie Ihren Visumantrag online ausfüllen. Bevor Sie mit dem Formular starten, halten Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie Ihre Reisedokumente bereit. Der Assistent führt Sie durch das Formular, falls Sie Hilfe benötigen.

Online-Antragsassistenz für ein Schengen-Visum in verschiedenen Sprachen auf der Seite des Auswärtigen Amtes

Fristen:

Sie können den Antrag frühestens 6 Monate (bei Seeleuten: 9 Monate) vor dem geplanten Reiseantritt stellen.

Rechtsbehelf:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 TagenAufenthaltstitelBesuchsvisumDurchreiseEinreisegenehmigungFlughafentransitvisumGeschäftsvisumSchengen-RaumTouristenvisumTransitvisumVisaVisumVisumantrag