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zur Leistung

Schalenwild in Wintergattern; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

In Wintergattern (= Wildgehege, in denen Rotwild zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden während der Notzeit zur Fütterung gehalten wird) darf Schalenwild, ausgenommen krankes und kümmerndes Wild, nicht erlegt werden.

Die höhere Jagdbehörde kann hier Ausnahmen zulassen, wenn dies mit Rücksicht auf das allgemeine Wohl, insbesondere auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, notwendig ist.

Synonyme: Gatterwild

Lebenslagen: Jagd

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

Gatterwild

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