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zur Leistung

Sachverständige und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr; Beantragung der Anerkennung

Auf Antrag der Technischen Prüfstelle erkennt die Regierung von Niederbayern Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr an, sofern die untenstehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Synonyme: TÜV

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

TÜV