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zur Leistung

Sachverständige und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr; Anmeldung zur Prüfung der fachlichen Eignung

Die Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr müssen ihre fachliche Eignung durch eine Prüfung nachweisen. Die Prüfung der Voraussetzungen sowie die Anmeldung zur Prüfung ist Aufgabe der Regierung von Niederbayern. Die Technische Prüfstelle bei welcher der Bewerber angestellt ist, übernimmt die Anmeldung zur Prüfung für den Bewerber.

Synonyme: DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV, TÜV Hessen, TÜV Nord, TÜV Rheinland Fahrzeugüberwachung, TÜV Rheinland Kraftfahrt, TÜV SÜD, TÜV Thüringen

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die Unterlagen für die Sommerprüfung müssen jeweils im Januar, die Unterlagen für die Winterprüfung jeweils im Juli des Prüfungsjahres bei der Regierung von Niederbayern vorgelegt werden. Der genaue Termin für die Abgabe der Unterlagen wird der Technischen Prüfstelle bzw. den Überwachungsorganisationen rechtzeitig bekanntgegeben.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

DEKRAGTÜKÜSTÜVTÜV HessenTÜV NordTÜV Rheinland FahrzeugüberwachungTÜV Rheinland KraftfahrtTÜV SÜDTÜV Thüringen