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zur Leistung

Sachverständige Person für Energieeffizienz; Beantragung der Zulassung

Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau. Im Rahmen dieses Förderprogramms können Sie eine Zulassung als sachverständige Person bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Mit der Zulassung der BLE können Sie landwirtschaftliche Unternehmen und Gartenbaubetriebe in Deutschland in Fragen zur Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen beraten. Vor allem unterstützen Sie bei Themen der stationären und mobilen Energienutzung (Heiz- und Kraftstoffe) und für diese Unternehmen CO2-Einsparkonzepte erstellen.

Für eine Zulassung als sachverständige Person müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Qualifikationen vorweisen. Dazu zählen vor allem Kenntnisse zu:

  • Energieeffizienz und
  • landwirtschaftlichen Produktionstechniken und ihrem Energieverbrauch.

Die Liste der zugelassenen sachverständigen Personen veröffentlicht die BLE online.

Die Zulassung als sachverständige Person ist für höchstens 2 Jahre gültig und muss danach erneut beantragt werden.

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Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Mithilfe des Online-Antrags können Sie die Zulassung als sachverständige Person für Energieeffizienz online beantragen.

Zulassung als Sachverständige Person für Energieeffizienz online beantragen

Fristen:

Die Widerspruchsfrist beträgt bis zu 4 Wochen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch:
    Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihr Angebot.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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