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Rufzeichen für Luftfunkstellen; Beantragung einer Aircraft Station Licence

Zur Kommunikation und Navigation nutzen Flugzeuge und Ballons die Frequenzen des Flug- und Flugnavigationsfunks. Die Bundesnetzagentur verwaltet die entsprechenden Frequenzbereiche. Wenn Sie am Flug- und Flugnavigationsfunk teilnehmen wollen, benötigen Sie ein Rufzeichen für die Luftfunkstelle Ihres Luftfahrzeuges.

Das Rufzeichen wird Ihnen auf Antrag in Form einer Aircraft Station Licence von der Bundesnetzagentur zugeteilt.

Sie müssen einen Antrag stellen, wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeuges mit Luftfunkstelle werden. Ein Luftfahrzeug ist zum Beispiel ein Flugzeug oder ein Ballon.

Wenn Sie bereits eine Aircraft Station Licence haben und sich folgende Änderungen ergeben, müssen Sie einen Änderungsantrag stellen:

  • Änderungen an der Funkausrüstung des Luftfahrzeuges
  • Änderungen Ihres Namens
  • Änderungen der ladungsfähigen Anschrift
  • Änderungen des Empfangsbevollmächtigten im Inland

Synonyme: Aircraft Station Licence, Ballon, Empfangsbevollmächtigter, Flugfunk, Flugnavigationsfunk, Flugzeug, Luftfahrt, Luftfahrzeug, Luftfunkstelle, Nummernzuteilung, Nummernzuteilung Flugfunk, Rufzeichenzuteilung, Sprechfunk, Zuteilungsurkunde

Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Freizeitgestaltung, Urkunden

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Aircraft Station LicenceBallonEmpfangsbevollmächtigterFlugfunkFlugnavigationsfunkFlugzeugLuftfahrtLuftfahrzeugLuftfunkstelleNummernzuteilungNummernzuteilung FlugfunkRufzeichenzuteilungSprechfunkZuteilungsurkunde