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Informationen

zur Leistung

Röntgeneinrichtungen zur Teleradiologie und zum Screening; Beantragung einer Genehmigung für den Betrieb

Teleradiologie

Wer eine Röntgeneinrichtung betreibt und der fachkundige Arzt sich während der Untersuchung nicht am Ort der Durchführung befindet, ist der Betrieb nur im Rahmen der Teleradiologie möglich. Hierzu ist eine Genehmigung erforderlich.

Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn ein Arzt mit Fachkunde (Teleradiologe) vorhanden ist, um die rechtfertigende Indikation zu stellen und eine zeitnahe Befundung anhand der ihm übermittelten Röntgenbilder durchzuführen.

Am Ort der technischen Durchführung der Röntgenuntersuchung muss ein Arzt mit Kenntnissen/Teilfachkunde im Strahlenschutz zur Unterstützung des Teleradiologen und eine MTRA vorhanden sein.

Diese Voraussetzungen müssen vertraglich zwischen dem Betreiber der Röntgeneinrichtung und dem Teleradiologen geregelt sein.

Screening

Wer eine Röntgeneinrichtung im Zusammenhang mit der Früherkennung betreibt, hat aufgrund der speziellen Bedingungen für diesen Betrieb (keine rechtfertigende Indikation erforderlich, höhere Anforderungen an die Bildqualität und den Befunder) eine Genehmigung nach § 19 Abs. 2 trahlenschutzgesetz (StrlSchG) zu beantragen.

Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn Nachweise zu programmverantwortlichen Ärzten, den weiteren teilnehmenden Ärzten, zu den Röntgeneinrichtungen, zu evtl. Biopsieeinrichtungen und Befundungseinrichtungen vorgelegt werden können.

Die entsprechenden Voraussetzungen sind vertraglich zwischen den Programmverantwortlichen Ärzten und den weiteren teilnehmenden Ärzten zu regeln. Weiterhin ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns zur Übernahme des Versorgungsauftrages durch die Programmverantwortlichen Ärzte vorzulegen.

Synonyme:

Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Genehmigung für Teleradiologie und Screening online einreichen.

Genehmigung Teleradiologie und Screening

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete: