Informationen
zur Leistung
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Gefördert werden Vorhaben im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) zu folgenden Themenschwerpunkten:
Rohstoffeffizienz
Energieeffizienz und Klimaschutz
Nachhaltiges Wassermanagement
Nachhaltiges Flächenmanagement
Förderungswürdig sind Einzelvorhaben von Unternehmen mit Kompetenz in den oben beschriebenen Themenschwerpunkten. Grundsätzlich ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU oder Forschungseinrichtungen beziehungsweise Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, möglich. Es muss jedoch ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung durch die beteiligten KMU erbracht und der Nutzen des Vorhabens in erster Linie diesen zugutekommen.
Es können aber auch solche Unternehmen in die Förderung aufgenommen werden, die erstmalig FuE-Aktivitäten auf dem Gebiet Ressourceneffizienz und Klimaschutz aufnehmen möchten. Hier ist allerdings die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner angezeigt.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungen können für Personal-, Reise- und Sachaufwand, für Auftragsvergaben sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen. Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten oder Ausgaben muss die "Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" (AGVO) berücksichtigt werden.
Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.
Bei Antragstellenden, deren gesamte Eigenanteile aus BMBF-geförderten Forschungsvorhaben 100.000 EUR in jedem Jahr der Laufzeit des Vorhabens nicht überschreiten, kann eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden.
Wenn Sie nicht alle Kriterien erfüllen, um als KMU zu gelten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von maximal 35 Prozent der projektbezogenen Kosten bekommen.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines KMU individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben bekommen.
Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Es wird erwartet, dass mindestens die Hälfte der beantragten Fördermittel (inklusive gegebenenfalls zu gewährender Boni für KMU und Projektpauschalen für Hochschulen) den beteiligten KMU zugutekommt.
Die mögliche Förderdauer beträgt in der Regel 2 Jahre.
Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen Sie nur in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die für Sie zuständigen Ansprechpersonen zu den Themenbereichen Rohstoffeffizienz, Energieeffizienz- und Klimaschutz, Nachhaltiges Wassermanagement und Nachhaltiges Flächenmanagement finden Sie im Internet in der veröffentlichten Bekanntmachung.
Synonyme: BMBF, easy-Online, Energieeffizienz, Entwicklung, Flächenmanagement, Forschung, Klimaanpassung, Klimaschutz, KMU, Projektträger DLR, Projektträger Jülich, Projektträger Karlsruhe, Ressourceneffizienz, Rohstoffeffizienz, Wassermanagement
Lebenslagen: Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Forschungsnetzwerke
Autor: Super-Admin
Mit dem Online-Tool PT-Outline können Sie Ihre Projektskizze online einreichen.
Mit dem Online-Tool PT-Outline können Sie Ihre Projektskizze online einreichen.
Mit dem Online-Tool PT-Outline können Sie Ihre Projektskizze online einreichen.
Mit dem Online-Tool PT-Outline können Sie Ihre Projektskizze online einreichen.
Sie können über easy-Online Fördermittel des Bundes online beantragen.
Sie können Ihre Projektskizze jederzeit beim beauftragten Projektträger des BMBF einreichen. Beachten Sie aber die Einreichungsstichtage für Projektskizzen:
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise erst beim nächsten Einreichungsstichtag berücksichtigt werden.
Cache Settings Menü
Cache: aus- oder eingeschlossen? Nicht festgelegt!
url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/ressourceneffizienz-und-klimaschutz-beantragung-einer-foerderung-fuer-projekte-kleiner-und-mittlerer-unternehmen/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:45:40
Der Seiten-Cache für diese Seite ist leer.
Cache Status: inactive
Informieren Sie sich hier, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Dort können Sie auch jederzeit die Einstellungen ändern. Wir nutzen essentielle Cookies, um grundlegende Funktionen der Internetseite zu gewährleisten. Aus diesem Grund sind diese Cookies bereits aktiviert. Optionale Dienste ermöglichen die Einbettung von externen Medien in unsere Internetsete. Sie müssen diese Cookies zulassen um z.B. Videos, Kartenansichten oder Veranstaltungen zu sehen oder sich die Inhalte der Internetseiten vorlesen zu lassen. Mit unserem Statistikdienst erfassen wir anonymisierte Daten für Auswertungen und Statistiken, damit wir Ihren Internetseiten-Besuch optimal gestalten können.
Name: ReadSpeaker, URL: https://cdn-eu.readspeaker.com
Zustimmung zum Tool ReadSpeaker zum Vorlesen einiger Textpassagen auf dieser Seite
Name: Unser-Würmtal, URL: https://termine.unser-wuermtal.de
Zustimmung zur Einbindung aktueller Veranstaltungen von der Domain termine.unser-wuermtal.de
Name: Google Maps, URL: https://maps.googleapis.com
Zustimmung zur Einbindung von Google-Maps Karten zum Anzeigen von Adressen auf einer Karte.
Name: Statistik, URL: https://piwikpro.de/
Analytics: Wir erheben Daten über Ihren Besuch auf unserer Website mit Hilfe von PIWIK Pro. Dies hilft uns zu verstehen, wie die Website genutzt wird: Was funktioniert, was möglicherweise defekt ist und was wir verbessern sollten.
Zeilenumbruch: ##break##
Keine Vorschau vorhanden.
Das Rathaus hat vom 23. bis zum 27. Dezember 2024 geschlossen.
Wir wünschen Ihnen frohe und erholsame Feiertage!