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zur Leistung

Ressourceneffizienz und Klimaschutz; Beantragung einer Förderung für Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen

Gefördert werden Vorhaben im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) zu folgenden Themenschwerpunkten:

Rohstoffeffizienz

  • ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft: Kreislaufführung und Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten und Komponenten, ressourceneffizientes Produktdesign und innovative Recycling- und Verwertungsverfahren,
  • Steigerung der Ressourceneffizienz vor allem in rohstoffintensiven Verfahren (zum Beispiel Verarbeitung metallischer und mineralischer Rohstoffe, Herstellung chemischer Grundstoffe und Baustoffe),
  • effiziente Bereitstellung und Nutzung kritischer Rohstoffe,
  • Verbesserung der Rohstoffproduktivität durch Optimierung von Wertschöpfungsketten, Einsatz von digitalen Technologien und Entwicklung von Bewertungs- und Steuerungsinstrumenten,
  • stoffliche Nutzung von Kohlendioxid (CO2) zur Substitution fossiler Rohstoffe inklusive effizienter Abtrennung von CO2.

Energieeffizienz und Klimaschutz

  • systembezogene Technologien, Verfahren und Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie,
  • treibhausgasmindernde Technologien und Verfahren für Industrieprozesse,
  • klimarelevante Querschnittstechnologien,
  • Dienstleistungen und Produkte zum Klimaschutz,
  • Dienstleistungen und Produkte zur Anpassung an den Klimawandel,
  • klimaschonende Dienstleistungen und Bewirtschaftungsverfahren für den ländlichen Raum.

Nachhaltiges Wassermanagement

  • innovative Verfahren zur Trinkwassergewinnung und Wasseraufbereitung,
  • Strategien und Technologien zur Wassereinsparung und Kreislaufführung (inklusive Aquakultur),
  • innovative Abwasser- oder Regenwasserbehandlungstechnologien und Energiegewinnung aus Abwasser,
  • Konzepte und Technologien zur Kopplung von Stoffströmen (zum Beispiel Wasser, Energie, Abfall) und gegebenenfalls Rückgewinnung von (Nähr-)Stoffen (zum Beispiel Phosphor),
  • ressourcenschonende Verwertung von Klärschlamm und Gülle für einen vorbeugenden Grundwasserschutz,
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für Wassersysteme,
  • effiziente Bewässerungstechnologien,
  • ressourcen- und energieeffiziente Anpassungsmaßnahmen zur Steigerung der Exportfähigkeit im Wassersektor.

Nachhaltiges Flächenmanagement

  • Technologien, Verfahren und Dienstleistungen für ein nachhaltiges Landmanagement insbesondere für die Sicherung, Wiederherstellung oder Verbesserung von Bodenfunktionen,
  • Digitalisierung von Planung, Steuerung und Monitoring im Land- und Flächenmanagement,
  • Instrumente zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und Stärkung der Innenentwicklung in Städten,
  • Dienstleistungen, Instrumente und Technologien für das Flächenrecycling.

Förderungswürdig sind Einzelvorhaben von Unternehmen mit Kompetenz in den oben beschriebenen Themenschwerpunkten. Grundsätzlich ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU oder Forschungseinrichtungen beziehungsweise Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, möglich. Es muss jedoch ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung durch die beteiligten KMU erbracht und der Nutzen des Vorhabens in erster Linie diesen zugutekommen.

Es können aber auch solche Unternehmen in die Förderung aufgenommen werden, die erstmalig FuE-Aktivitäten auf dem Gebiet Ressourceneffizienz und Klimaschutz aufnehmen möchten. Hier ist allerdings die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Partner angezeigt.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungen können für Personal-, Reise- und Sachaufwand, für Auftragsvergaben sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen. Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten oder Ausgaben muss die "Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" (AGVO) berücksichtigt werden.

Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.

Bei Antragstellenden, deren gesamte Eigenanteile aus BMBF-geförderten Forschungsvorhaben 100.000 EUR in jedem Jahr der Laufzeit des Vorhabens nicht überschreiten, kann eine vereinfachte Bonitätsprüfung vorgenommen werden.

Wenn Sie nicht alle Kriterien erfüllen, um als KMU zu gelten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von maximal 35 Prozent der projektbezogenen Kosten bekommen.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines KMU individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten beziehungsweise Ausgaben bekommen.

Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.

Es wird erwartet, dass mindestens die Hälfte der beantragten Fördermittel (inklusive gegebenenfalls zu gewährender Boni für KMU und Projektpauschalen für Hochschulen) den beteiligten KMU zugutekommt.

Die mögliche Förderdauer beträgt in der Regel 2 Jahre.

Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen Sie nur in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.

Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die für Sie zuständigen Ansprechpersonen zu den Themenbereichen Rohstoffeffizienz, Energieeffizienz- und Klimaschutz, Nachhaltiges Wassermanagement und Nachhaltiges Flächenmanagement finden Sie im Internet in der veröffentlichten Bekanntmachung.

Synonyme: BMBF, easy-Online, Energieeffizienz, Entwicklung, Flächenmanagement, Forschung, Klimaanpassung, Klimaschutz, KMU, Projektträger DLR, Projektträger Jülich, Projektträger Karlsruhe, Ressourceneffizienz, Rohstoffeffizienz, Wassermanagement

Lebenslagen: Finanzielle Förderung und sonstige Hilfen, Forschungsnetzwerke

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Fristen:

Sie können Ihre Projektskizze jederzeit beim beauftragten Projektträger des BMBF einreichen. Beachten Sie aber die Einreichungsstichtage für Projektskizzen:

  • 15.10. 2023

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise erst beim nächsten Einreichungsstichtag berücksichtigt werden.

Rechtsbehelf:

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Synonyme:

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