Bayern- portal

Informationen

zur Leistung

Rentnerkrankenversicherung; Beantragung eines Zuschusses

Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert sind, können Sie als Rentnerin oder Rentner einen Zuschuss zu Ihren Beiträgen beantragen. Den Zuschuss können Sie gemeinsam mit Ihrer Rente beantragen.

Sie haben möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss, wenn Sie

  • Rente beziehen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder
  • Rente beziehen und privat krankenversichert sind.

Synonyme: Deutsche Rentenversicherung, DRV, freiwillige Krankenversicherung, freiwillig krankenversichert, private Krankenversicherung, privat krankenversichert, Rente, Rentenversicherungsträger, Zuschuss

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenleistungen und Ruhegehalt

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zusammen mit dem Rentenantrag stellen. Um einen Zuschuss ab Rentenbeginn zu bekommen, gilt das 3-Monatsprinzip. Das bedeutet, dass Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats stellen müssen, in dem die Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen Zuschuss erfüllt sind. Wenn Sie den Antrag später stellen, beginnt der Zuschuss ab dem Kalendermonat der Antragstellung.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht. Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Synonyme:

Deutsche RentenversicherungDRVfreiwillige Krankenversicherungfreiwillig krankenversichertprivate Krankenversicherungprivat krankenversichertRenteRentenversicherungsträgerZuschuss