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Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst als Pflichtversicherung, Antragspflichtversicherung oder als freiwillige Versicherung den Großteil aller Erwerbstätigen.
Die Rentenversicherung wird durch Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber sowie durch Bundeszuschüsse finanziert.
Im Wesentlichen sind versichert:
Angehörige verkammerter freier Berufe mit Absicherung in einem berufsständischen Versorgungssystem (z.B. Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte) können sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Auch bei geringfügig entlohnter Beschäftigung („Minijob“) ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich.
Für bestimmte Personengruppen (z.B. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter) besteht Versicherungsfreiheit.
Wer nicht kraft Gesetzes pflichtversichert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Versicherungspflicht beantragen oder sich für Zeiten nach Vollendung des 16. Lebensjahres freiwillig versichern
Im Wesentlichen werden folgende Leistungen gewährt: Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit einschließlich wirtschaftlicher Hilfen (z. B. Übergangsgeld, Reise- und Transportkosten, Haushaltshilfe), Renten an Versicherte und an Hinterbliebene, Rentenabfindung und Beitragserstattungen sowie Beiträge für die Krankenversicherung der Rentner.
Die gesetzlichen Rentenversicherungsträger erteilen Auskünfte, beraten, nehmen Anträge entgegen und gewähren die gesetzlich vorgesehenen Leistungen.
Die Versicherungsämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, die Gemeindeverwaltungen und die Versichertenberater erteilen Auskünfte, beraten und nehmen Anträge entgegen.
Telefonisch können Sie sich unter unserer kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 4800 informieren.
Synonyme:
Lebenslagen: Rentenleistungen und Ruhegehalt, Sozialabgaben, Steuern und Abgaben für Mitarbeiter
Autor: Super-Admin
Sie haben eine allgemeine Anfrage rund um das Thema Reha, Rente, Altersvorsorge oder benötigen einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung? Sie möchten der Deutschen Rentenversicherung ohne großen Aufwand Unterlagen zukommen lassen? Hier finden Sie verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Kontakt aufnehmen können.
Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen einige Berechnungsprogramme an. So können Sie beispielsweise mit Hilfe Ihrer letzten Renteninformation den frühestmöglichen, den regulären Beginn und die Höhe Ihrer Altersrente ermitteln.
Mit diesem Formular erhalten Sie direkte Links zu Ihren Fragen oder können die Rentenberatung am Landratsamt Starnberg kontaktieren.
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