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Informationen

zur Leistung

Rente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Erhalt

Als Versicherte oder Versicherter können Sie eine Rente aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhalten, bei

  • längerfristiger Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
  • als Folge eines Versicherungsfalls: Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten

Die MdE gibt an, in welchem Ausmaß Arbeitsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Dabei wird nicht Ihre bisherige Tätigkeit, sondern das gesamte Gebiet des Erwerbslebens berücksichtigt. Bei jugendlichen Versicherten beruht die MdE auf den Auswirkungen, die sich bei Erwachsenen mit gleichem Gesundheitsschaden ergeben würden.

Die Höhe der Rente ist abhängig von

  • der Höhe der MdE und
  • der Höhe des Jahresarbeitsverdienstes (JAV). Der JAV ist der Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen in den 12 Monaten vor dem Monat, in dem der Versicherungsfall passiert ist.

Für bestimmte Personengruppen errechnet sich die Rente anders. Die Höhe der Rente beruht auf dem sogenannten durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst (dJAV) unter Berücksichtigung möglicher Altersabschläge für:

  • landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer sowie
  • deren Ehefrauen und -männer oder Lebenspartnerinnen und -partner

Für Schwerverletzte (MdE von 50 Prozent und mehr) erhöht sich der JAV bei Renten auf unbestimmte Zeit:

  • um 25 Prozent bei einer MdE von 50 bis 74 Prozent
  • um 50 Prozent bei einer MdE von 75 bis 100 Prozent
  • gilt nicht für vorläufige Renten

Für mitarbeitende Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag beruht der JAV zusätzlich auf der sogenannten Bezugsgröße. Die Bezugsgröße basiert auf dem Durchschnittseinkommen in Deutschland und ändert sich jährlich.

Für Minderjährige ist ein niedrigerer JAV festgesetzt.

Für die im Unternehmen dauerhaft mitarbeitenden Familienangehörigen ohne Arbeitsvertrag verringert sich der JAV. Wie stark sich der JAV verringert hängt davon ab, wie alt die Person zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls ist.

Synonyme: Geldleistung, Leistungen bei Erwerbsminderung, Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung, Leistungen Minderung der Erwerbsfähigkeit, Leistungen nach Arbeitsunfall, Leistungen nach Berufskrankheit, Rente, Stützrente, Unfallrente, Verschlimmerung, Versichertenrente

Lebenslagen: Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit, Unfall

Autor: Super-Admin

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG).

  • Klage vor dem Sozialgericht

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

GeldleistungLeistungen bei ErwerbsminderungLeistungen der landwirtschaftlichen UnfallversicherungLeistungen Minderung der ErwerbsfähigkeitLeistungen nach ArbeitsunfallLeistungen nach BerufskrankheitRenteStützrenteUnfallrenteVerschlimmerungVersichertenrente