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zur Leistung

Rente aus der landwirtschaftlichen Alterskasse; Beantragung der vorzeitigen Altersrente für Ehegatten

Als Landwirtin oder Landwirt können Sie bis zu 10 Jahren vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze vorzeitig Ihre Altersrente beantragen, wenn

  • Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und
  • Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner oder Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner bereits
    • ein Anspruch auf Regelaltersrente der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder
    • einen Anspruch auf vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte hat.

Das frühestmögliche Eintrittsalter für diese Rentenart wird stufenweise von 55 auf 57 Jahre angehoben.
Abschlag:

  • Beantragen Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner sowie als Lebenspartnerin oder Lebenspartner die vorzeitige Altersrente, kann Ihnen diese nur mit Abschlag gezahlt werden.
  • Für jeden Kalendermonat, für den Sie eine Altersrente vorzeitig beanspruchen, vermindert sich Ihre Rente um 0,3 Prozent.

Hinzuverdienst:

  • Wenn Sie sich noch fit genug fühlen, dürfen Sie sich zu Ihrer Altersrente etwas hinzuverdienen. Dadurch erlischt Ihr Rentenanspruch zwar nicht, es kann allerdings die Höhe Ihrer Altersrente beeinflussen.
  • Ein hoher Hinzuverdienst kann zur vollständigen Kürzung Ihrer Rente führen. Allerdings nur, solange Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, also frühzeitig in Rente gegangen sind.

Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht, können Sie ohne Anrechnung auf Ihre Altersrente unbegrenzt dazuverdienen.

Synonyme: Altersrente, Alterssicherung der Landwirte, Landwirte, Landwirtinnen, Landwirtschaftliche Alterskasse, Rente, Rente ab 55, Rentenanspruch, Rentenantrag, Sozialversicherung Landwirtschaft Forsten Gartenbau, SVLFG, Vorzeitige Altersrente, Vorzeitige Altersrente für Ehegatten, Vorzeitige Altersrente für Ehepartner, Vorzeitige Altersrente für Lebenspartner

Lebenslagen: Rentenleistungen und Ruhegehalt

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

  • Beantragung der Rente: bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
  • Leistung der Rente: von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllen.
  • Hinweis: Beantragen Sie die Rente später, wird sie von dem Kalendermonat an geleistet, in dem Sie die Rente beantragt haben.

Rechtsbehelf:

Gegen den vorzeitigen Altersrentenbescheid kann innerhalb eines Monats (im Ausland 3 Monate) nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

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