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zur Leistung

Rente aus der landwirtschaftlichen Alterskasse; Beantragung der Regelaltersrente

Die normale Altersrente können Sie beantragen, wenn Sie Ihre sogenannte Regelaltersgrenze erreicht haben. Das Eintrittsalter für die normale Altersrente wird seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt erst ab Geburtsjahrgang 1964.

Für die Rente müssen Sie zudem eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahre erfüllen. Neben der Versicherungszeit bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse können auch Zeiten aus anderen Versorgungen, zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung, angerechnet werden.

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Lebenslagen: Rentenleistungen und Ruhegehalt

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Gewährung einer Rente aus der landwirtschaftlichen Alterskasse online beantragen.

Online-Rentenantragstellung der landwirtschaftlichen Alterskasse

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

  • Beantragung der Rente: bis zum Ende des 3.  Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
  • Leistung der Rente: von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllen.

Hinweis: Beantragen Sie die Rente später, wird sie von dem Kalendermonat an geleistet, in dem Sie die Rente beantragt haben.

Rechtsbehelf:

Gegen den Regelaltersrentenbescheid kann innerhalb eines Monats (im Ausland 3 Monate) nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Sozialgericht.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AltersrenteAlterssicherung der LandwirteLandwirtschaft Forsten GartenbauLandwirtschaftliche Alterskassenormale AltersrenteRegelaltersrenteRegelaltersrente für EhegattenRegelaltersrente für EhepartnerRegelaltersrente für LandwirteRegelaltersrente für LebenspartnerRegelaltersrente mitarbeitende FamilienangehörigeRenteRente ab 65RentenanspruchRentenantragSozialversicherungSVLFG

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