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Informationen

zur Leistung

Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

Synonyme: Reisepass verloren, Reisepass wiedergefunden

Lebenslagen: Reisepass, Verlust eines Ausweises

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Reisepass verlorenReisepass wiedergefunden