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Informationen

zur Leistung

Rechtsdienstleistungen; Registrierung bei dauerhafter Erbringung

Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die dauerhaft Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Inkasso, als Rentenberater und als Rechtskundiger in einem ausländischen Recht erbringen möchten (registrierte Personen), bedürfen hierzu einer Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Der Antrag ist an die Registrierungsbehörde zu richten, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Synonyme: 99094002019000, 99150006019001, Erlaubniserteilung, Frachtprüfer, Inkassounternehmer, Inkassobüro, Rechtsbeistand, Rechtsdienstleistungsregister Registrierung mit Berufsqualifikation aus dem Ausland, Rechtskundigen in einem ausländischen Recht, Rentenberater, Versicherungsberater, Vereidigter Versteigerer

Lebenslagen: Anmeldepflichten, Befähigungs- und Sachkundenachweise, Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse, Zeugnisse und Lizenzen

Autor: Super-Admin

Fristen:

keine

Rechtsbehelf:

Wird Ihr Antrag auf Registrierung abgelehnt, kann Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

9909400201900099150006019001ErlaubniserteilungFrachtprüferInkassounternehmer, InkassobüroRechtsbeistandRechtsdienstleistungsregister Registrierung mit Berufsqualifikation aus dem AuslandRechtskundigen in einem ausländischen RechtRentenberater, VersicherungsberaterVereidigter Versteigerer