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Wenn Ihr Unternehmen Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber erbringt, müssen Sie Ihre Rechnungen elektronisch über die E-Rechnungseingangsplattformen einreichen. Das betrifft Rechnungen an die folgenden öffentlichen Auftraggeber:
Folgende Übertragungskanäle können Sie für das Einreichen der elektronischen Rechnung nutzen:
Ihre Rechnungen werden automatisiert auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend werden sie dem öffentlichen Rechnungsempfänger anhand der Leitweg-ID (Behördenspezifische Adressierung) bereitgestellt. Die Leitweg-ID bekommen Sie von Ihrem Auftraggeber, sie muss in der elektronischen Rechnung angegeben werden.
Sie können den Status Ihrer elektronischen Rechnung jederzeit über Ihr Zugangskonto einsehen. Damit Sie Ihre Rechnungen elektronisch einreichen können, müssen diese bestimmte Anforderungen erfüllen:
Seit dem 27.11.2020 sind Sie verpflichtet, Ihre Rechnungen elektronisch zu stellen, wenn Sie Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung auf Bundesebene erbringen.
Davon ausgenommen sind nur Rechnungen, die
Bitte beachten Sie, dass Sie als Rechnungssteller elektronische Rechnungen 10 Jahre lang digital und revisionssicher archivieren müssen.
Die Pflicht, E-Rechnungen entgegenzunehmen und zu verarbeiten, trat für die Bundesländer am 18.04.2020 in Kraft (gegebenenfalls vorher entsprechend der jeweiligen E-Rechnungsverordnung auf Landesebene).
Synonyme: Bundesrechnung, Bund Rechnung, e-invoice, electronic invoice, electronic invoicing, E-Rechnungsverordnung, Invoice, invoicing, Leitweg-ID, öffentliche Rechnungsstellung, Onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform, Online-Zugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform des Bundes, Rechnungsplattform, Rechnungsportal, Rechnungs-senderplattform, Rechnungssenderportal, Rechnungssendung, Rechnungsverordnung, X-Rechnung, Zentrale Rechnungseingangsplattform, Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes
Lebenslagen: Haushaltsbewirtschaftung
Autor: Super-Admin
Die E‑Rechnungsplattform bietet Ihnen die Möglichkeit, E‑Rechnungen per Webformular zu erstellen, bereits erstellte E‑Rechnungen einzureichen oder den Bearbeitungsstand Ihrer eingereichten E‑Rechnungen einzusehen.
Rechnungssteller können Rechnungen in elektronischer Form ausstellen und übermitteln.
Über diese Plattform können Sie Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung elektronische Rechnungen im Format XRechnung übermitteln (z. B. Krankenkassen, Stiftungen des öffentlichen Rechts).
Es gelten die mit Ihrem Auftraggeber vereinbarten Rechnungsfristen.
Es gibt keine Rechtsbehelfe.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/rechnungen-an-oeffentlichen-auftraggeber-elektronische-uebermittlung/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:45:05
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