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Informationen

zur Leistung

Radikalisierungsprävention; Beantragung einer Förderung für Projekte

Zweck

Ziel ist die Entwicklung, Erprobung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Prävention von Salafismus/Islamismus, Rechts- und Linksradikalismus sowie Antisemitismus mit Bedeutung für ganz Bayern.

Gegenstand

Projekte zur Radikalisierungsprävention können durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Beispielsweise können Projekte finanziert werden, die gegen radikale Positionen stark machen oder die verschiedenen Akteure vor Ort miteinander vernetzen oder sensibilisieren.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Trägerinnen und Träger mit Bezug zur Radikalisierungsprävention, jedoch keine Einzelpersonen.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Sach-, Personal- und Verwaltungskosten gemäß Radikalisierungspräventionsrichtlinie (RPR).

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von zehn Prozent (10 %) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wird vorausgesetzt.

Synonyme: Antisemitismus, Extremismus, Islamfeindlichkeit, Islamismus, Linksextremismus, Linksradikalismusprävention, Radikalisierung, Rechtsextremismus, Rechtsradikalismusprävention, Salafismus, Salafismusprävention, Zivilgesellschaft

Lebenslagen: Allgemeines

Autor: Super-Admin

Fristen:

31.08. eines Jahres für Förderanträge des Folgejahres.

Unter- und überjährige Förderungen sind nach Absprache möglich.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsrechtliche Klage

Synonyme:

AntisemitismusExtremismusIslamfeindlichkeitIslamismusLinksextremismusLinksradikalismuspräventionRadikalisierungRechtsextremismusRechtsradikalismuspräventionSalafismusSalafismuspräventionZivilgesellschaft

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