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zur Leistung

Psychotherapeut/-in; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Wenn Sie den Beruf des Psychotherapeuten, des psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit auf Ihre Approbation als Psychotherapeut/in, psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in zu verzichten.

Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Psychotherapeutenkammer Bayern.

Synonyme:

Lebenslagen: Geregelte Betriebsaufgabe

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen: