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Informationen

zur Leistung

Programmfüllender Spielfilm; Beantragung einer Förderung für die Drehbuchentwicklung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt Fördermittel an Autorinnen und Autoren zur Entwicklung eines deutschsprachigen Drehbuchs für einen programmfüllenden Spielfilm mit mindestens 79 Minuten Länge.

Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu 30.000 EUR erhalten, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50.000 EUR.

Die Förderung besteht aus zwei Teilen:

  • Mit der ersten Grundförderung von bis zu 15.000 EUR erstellen Sie eine erste Drehbuchfassung.
  • Daran schließt sich die Fortentwicklungsförderung mit bis zu weiteren 15.000 EUR an.

Sie beantragen stets die volle Fördersumme in Höhe von 30.000 EUR.

Die Fortentwicklungsförderung können Sie nur erhalten, wenn Sie nachweisen, dass ein Hersteller

  • Ihr Drehbuch verfilmen will und
  • bereit ist, mindestens 10.000 EUR in die Finanzierung einzubringen.

Wenn Sie mit der Entwicklung Ihres Drehbuchs beginnen, müssen Sie mit einer von der BKM beauftragten Autorenberatungsstelle zusammenarbeiten, dem Drama Department. Das Drama Department kann der BKM in Absprache mit Ihnen begleitende Fördermaßnahmen empfehlen, die das Drehbuch verbessern können.

Wenn Ihr Projekt in einer früheren Jurysitzung nicht berücksichtigt wurde, können Sie es einmalig neu einreichen, müssen es dann aber in wesentlichen Punkten verändern. Legen Sie in einer separaten Anlage detailliert dar, welche Veränderungen am Projekt und Stoff Sie vorgenommen haben. Eine Veränderung ist nicht nötig, wenn formale Gründe für die Absage maßgebend waren, die nicht mehr bestehen.

Den Förderantrag können Sie online bei der BKM stellen. In der Regel gibt es 3 Einreichfristen pro Jahr. Die Fristen und Termine werden auf der Internetseite der BKM veröffentlicht.

Synonyme: BKM, Bundesarchiv, Drehbuchentwicklung programmfüllende Spielfilme, Drehbuchförderung, Filmförderung, Fördermittel, Förderung, kulturelle Filmförderung, Langfilme, Spielfilme

Lebenslagen: Förderungen auf Bundesebene

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Drehbuchförderung für programmfüllende Spielfilme online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Projekts stellen.

In der Regel gibt es 3 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entnehmen.  

Rechtsbehelf:

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Köln erhoben werden.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

BKMBundesarchivDrehbuchentwicklung programmfüllende SpielfilmeDrehbuchförderungFilmförderungFördermittelFörderungkulturelle FilmförderungLangfilmeSpielfilme

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