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Informationen

zur Leistung

Programmfüllender Kinderfilm und Kinderkurzfilm; Beantragung einer Förderung für die Herstellung

Die Förderung programmfüllender Kinderfilme und Kinderkurzfilme erfolgt im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der BKM und dem Kuratorium junger deutscher Film.

Für programmfüllende Kinderfilmvorhaben (von mindestens 59 Minuten) können Sie

  • grundsätzlich Fördermittel von bis zu EUR 500.000 erhalten und
  • in begründeten Ausnahmefällen unter Berücksichtigung der besonderen künstlerischen Qualität des Vorhabens und des Finanzbedarfs sogar bis zu EUR 1.000.000.

Für Kinderkurzfilme (bis 30 Minuten) können Sie

  • grundsätzlich Fördermittel bis zu EUR 30.000 erhalten und
  • in wenigen besonderen Ausnahmefällen auch höhere Förderungen.

Synonyme: Bundesarchiv, Filmförderung, Filmförderungsanstalt, Filmförderungsgesetz, Fördermittel, Förderung, Kinderfilme, Kinderkurzfilme, Kurzfilme für Kinder, Produktionsförderung, Projektförderung, Richtlinie, Zuschuss, Zuwendung

Lebenslagen: Förderungen auf Bundesebene, Öffentliche Förderung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Die Förderung Ihres Films muss vor Beginn der Dreh- oder Animationsarbeiten beantragt und mit Zuwendungsbescheid bewilligt worden sein. Als Drehbeginn gilt der erste Drehtag. 

Die aktuellen Einreichungsfristen (in der Regel zwei Mal pro Jahr) können Sie der Website der BKM entnehmen.
 

Rechtsbehelf:

Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BundesarchivFilmförderungFilmförderungsanstaltFilmförderungsgesetzFördermittelFörderungKinderfilmeKinderkurzfilmeKurzfilme für KinderProduktionsförderungProjektförderungRichtlinieZuschussZuwendung