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zur Leistung

Private Ersatzschulen; Beantragung von Schulgeldersatz

Für Schülerinnen und Schüler staatlich anerkannter Realschulen, Gymnasien, beruflicher Schulen und Schulen des Zweiten Bildungswegs ersetzt der Freistaat Bayern den Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülerinnen und Schülern das Schulgeld bis zum Betrag von 110,00 Euro je Kalendermonat. Für Schülerinnen und Schüler, die eine staatlich genehmigte Ersatzschule der genannten Schularten besuchen, ersetzt der Staat das Schulgeld bis zu 70 % des Schulgeldersatzes für staatlich anerkannte Schulen.

Die Beantragung erfolgt durch den jeweiligen Schulträger.

Synonyme:

Lebenslagen: Allgemeines, Förderungen auf Landesebene, Öffentliche Förderung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete: