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Informationen

zur Leistung

Private berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses

Der Zuschuss ist teilpauschalisiert. Er wird auf der Grundlage von zuschussfähigen Unterrichtswochenstunden und weiteren Wochenstunden berechnet (Anrechnungs-, Ermäßigungsstunden), die von der jeweiligen Schulart und -größe abhängen. Die Fördersätze liegen für private, staatlich anerkannte berufliche Schulen, abhängig von der Schulart, zwischen 79% bis 100%. Staatlich genehmigte berufliche Privatschulen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und vergleichbaren öffentlichen Schulen gleichwertig erscheinen, erhalten dieselben Fördersätze wie staatlich anerkannte berufliche Privatschulen. Hingegen bekommen staatlich genehmigte berufliche Privatschulen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, eine Fördersatz von 65 % des Fördersatzes für staatlich anerkannte Privatschulen (weitere Voraussetzungen müssen dann beachtet werden).

Synonyme:

Lebenslagen: Einstellung von Personal, Förderungen nach Förderbereichen, Vermarktung von Produkten und Leistungen

Autor: Super-Admin

Fristen:

Anträge auf Gewährung eines Betriebszuschusses sind bis 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Rechtsbehelf:

Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete: