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Informationen

zur Leistung

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Regierungen; Auskünfte und Informationsangebote

Die Presse hat – von Ausnahmefällen abgesehen – gegenüber Behörden einen Anspruch auf Auskunft. Die Pressestelle erteilt Auskünfte und entscheidet über Besuchs-, Foto- oder Drehgenehmigungen für Journalisten in den von den Regierungen betriebenen Einrichtungen.

Die Regierungen informieren zusätzlich die Öffentlichkeit über vielfältige Themenfelder durch ihren Internetauftritt, anhand von Broschüren und Faltblättern sowie durch zahlreiche Veranstaltungen (Fachtagungen, Jahrestagungen, Tag der offenen Tür usw.).

Synonyme: Pressemitteilungen

Lebenslagen: Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsinformationen

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Bei Presseauskünften und Öffentlichkeitsarbeit gibt es generell keine Fristen.

Rechtsbehelf:

Gegen die Nichterteilung einer Presseauskunft ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet; von der Auskunft betroffene Dritte werden vom Gericht beigeladen (ebenso wie der betroffene Journalist vom Gericht beigeladen werden kann, wenn ein betroffener Dritter gegen die Erteilung einer Presseauskunft klagen sollte).

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

Pressemitteilungen