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Aufgabe der Preisstatistik in Deutschland ist es, für die wichtigsten Gütermärkte der deutschen Volkswirtschaft die Preisentwicklung im Lauf der Zeit zu messen. Sie bildet die Grundlage für
Das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter beobachten regelmäßig die Preise einer Vielzahl von Waren und Dienstleistungen in Deutschland. Anhand der gesammelten Daten werden folgende Indizes erstellt:
Mit diesen Indizes kann die Preisentwicklung im Zeitverlauf verfolgt werden. So lässt sich bestimmen, wie sich die Preise zwischen zwei Zeitpunkten entwickelt haben. Für die monatliche oder vierteljährliche Ermittlung der Preisentwicklung werden Preise erhoben. Dabei wird von einem „Warenkorb“ ausgegangen. Damit ist die Güterauswahl gemeint, die sämtliche Waren und Dienstleistungen des Geltungsbereiches des jeweils betreffenden Preisindex repräsentiert. Alle 5 Jahre wird der Warenkorb in der Regel angepasst.
Mit den Ergebnissen der Erhebung über die Halbjahresdurchschnittspreise für Strom und Gas bei Verkauf an Haushalts- und Nichthaushaltskunden lässt sich im europäischen Vergleich die Entwicklung und Zusammensetzung der Strom- und Gaspreise analysieren.
Die Datenbank GENESIS-Online bietet alle Ergebnisse der Preisstatistiken in unterschiedlichen Datenformaten (xls, xlsx, html und csv).
Synonyme: Agrarpreise, Ausfuhrpreise, Außenhandelspreise, Durchschnittspreise für Gas Endkunden, Durchschnittspreise für Strom Endkunden, Einfuhrpreise, Einzelhandelspreise, Erhebungsportal, Erzeugerpreise, Großhandelsverkaufspreise, Grundstückspreise, Güterpreise, IDEV, Leistungspreise, Wägungsschema, Warenkorb
Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten
Autor: Super-Admin
Das Erhebungsportal bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie die für den Meldevorgang erforderlichen Informationen.
Wie lange sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes bzw. des Statistischen Landesamtes entnehmen. Zusätzlich erhalten Sie bei Online-Erhebungen in der Regel vor jeder Erhebungswelle eine Erinnerung per Email.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid des Statistischen Bundesamtes entnehmen.
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url: https://www.krailling.de/bayernportal_eintraege/preisstatistiken-uebermittlung-von-daten/ zuletzt geändert: 21.12.2024 00:44:17
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