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zur Leistung

Praktikumsvergütung; Beantragung eines Zuschusses beim Jobcenter

Mit der Einstiegsqualifizierung können Sie junge Menschen, die sich schon für einen konkreten Beruf entschieden haben, auf eine Ausbildung in Ihrem Betrieb vorbereiten. Im Rahmen eines bezahlten Praktikums werden sie an die zukünftigen Ausbildungsinhalte herangeführt und können ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.

Für die Praktikumsvergütung können Sie einen monatlichen Zuschuss bis zu EUR 247,00 zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag beantragen.

Inhaltlich sollte sich das Praktikum am zukünftigen Ausbildungsberuf orientieren. Außerdem sollten Sie anstreben, die Praktikantin oder den Praktikanten in Ihren Betrieb zu übernehmen.

Förderungsfähig sind:

  • bei der Agentur für Arbeit gemeldete Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keine Ausbildungsstelle haben,
  • Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Maße über die erforderlichen Ausbildungsreife verfügen, und
  • Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende

Dies gilt auch für junge erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom Jobcenter erhalten.

Die Förderung beginnt in der Regel frühestens ab dem 1.10. eines jeden Jahres. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab dem 1.8. ist grundsätzlich möglich.

Synonyme: Arbeitgeber, Ausbildung, Ausbildungsförderung, Ausbildungsuchende, Berufsausbildung, Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsvorbereitung, Betrieb, Betriebliche Berufsvorbereitung, Betriebliche Einstiegsqualifizierung, EQ, Förderung, Lernbeeinträchtigung, Lernschwierigkeiten, Persönliche Probleme, Praktikum, Praktikumszuschuss, psychische Probleme, Soziale Probleme, Unternehmen, Zuschuss

Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme

Autor: Super-Admin

Fristen:

Es gibt keine Frist. Sie müssen die Förderung beantragen, bevor die Einstiegsqualifizierung beginnt. Die Bewerberin oder der Bewerber muss vor Antritt des Praktikums in der Berufsschule angemeldet werden, sofern Berufsschulpflicht besteht.

Rechtsbehelf:

Widerspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

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